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Fachliche Begleitung bei der Erarbeitung eines schulinternen Präventionsplanes
Weiterbildung für Lehrkräfte und SchulsozialarbeiterInnen
In vielen Schulen besteht der Wunsch nach mehr Sicherheit und klaren Richtlinien im Umgang mit Fällen von Suchtmittelmissbrauch oder Mobbing. Sowohl Lehrkräfte, als auch SchulsozialarbeiterInnen äußern ihren Bedarf an Transparenz und Handlungssicherheit im Bezug auf Suchtmittelkonsum. Der Präventionsplan ist eine Maßnahme struktureller schulischer (Sucht-)Prävention und Teil des umfassenden Arbeitsfeldes schulischer Gesundheitsförderung. Durch klare Regelungen im Interventionsleitfaden erhalten Lehrkräfte und SchulsozialarbeiterInnen ebenso Handlungs- und Rechtssicherheit wie die SchülerInnen.
Ziel ist es Maßnahmen und Projekte zur Prävention an der Schule aufeinander abzustimmen und koordiniert zu planen. Bei Auffälligkeiten in den Bereichen Substanzkonsum, Gewalt oder Mobbing wird ein klarer Handlungsleitfaden erarbeitet, der Lehrkräften und Schulleitung Sicherheit in Krisensituationen gibt. Der Präventionsplan wird allen SchülerInnen verständlich und interessant vermittelt, so dass der Umgang mit Substanzkonsum, Gewalt und Mobbing an der Schule thematisiert und transparent gemacht wird.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Basisseminar Sucht
- Seminar schulische Suchtprävention (Co-Abhängigkeit, auffälliges Verhalten, Reaktionen, juristische Fragen, Interventionsplan)
- gemeinsame Entwicklung eines schulischen Präventionsplanes
- Vermittlung des Präventionsplanes an alle SchülerInnen Die schulinterne Fortbildung kann Ihren individuellen Wünschen entsprechend angepasst und mit Projekten der Fachstelle für die Schülerinnen und Schüler kombiniert werden (z.B. PEERaten-Ausbildung, BlackBox).
Zielgruppe: Lehrkräfte in allen Fachbereichen, Schulleitung, Beratungs- und Vertrauenslehrkräfte sowie SchulsozialarbeiterInnen
Veranstaltungsort: In den Räumen der Schule. Notwendig sind Gruppenarbeitsräume und Voraussetzungen für Präsentationen
Kosten: Kostenfrei, wenn Förderung über den Landkreis vereinbart ist - Grundsätzlich findet eine vorherige Prüfung der anfallenden Kosten und eventuell bestehenden Förderung statt.
